KFZ-Ingenieur-Büro Komp ist ADAC-Vertragspartner Vertragspartner

KFZ-Ingenieur-Büro Komp ist BVSK-Verbandsmitglied Verbandsmitglied

KFZ-Ingenieur-Büro Komp ist GTÜ-Vertragspartner Vertragspartner

Sachverständigen-Büro für KFZ-Schadengutachten und Wertermittlung

KFZ-Schadengutachten

KFZ-Schadengutachten

Haftpflichtschaden

Ihr Fahrzeug (Geschädigter, Anspruchsteller, AS) wurde schuldhaft durch jemand anderen (Schädiger, Versicherungsnehmer, VN) beschädigt. Die Situation ist durch den Gesetzgeber u.a. in § 249 BGB geregelt. Sie haben die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat die Kosten für das Sachverständigen-Büro zu übernehmen. Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter, auch wenn die Lage zunächst unklar erscheint. Sämtliche Werte, die zur Regulierung benötigt werden (u.a. Reparaturkosten, Reparaturzeit, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungsdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert) sind Inhalt unserer Gutachten.

» Die 10 wichtigsten Regeln bei Fremdschuld

» Abtretungserklärung

Fahrzeugschaden (Kasko oder Teilkasko)

Eigenverschulden, oder Schädiger unbekannt.

Hier gilt eine vertragliche Regelung zwischen Ihnen und Ihrem KFZ-Versicherer. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Ihre Versicherung kann uns mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

KFZ-Schätzung und -Wertermittlung

KFZ-Wertermittlung / Schätzung / Oldtimer Marktwertermittlung

KFZ-Schätzung und -Wertermittlung  KFZ-Schätzung und -Wertermittlung  KFZ-Schätzung und -Wertermittlung

Ihre Oldtimer-Versicherung benötigt den aktuellen Marktwert oder den Wiederherstellungswert Ihres Schätzchens?
Sie wollen ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen (Wiederbeschaffungswert, Händlerverkaufs oder -einkaufswert)?
Ihr Fahrzeug soll aus dem Firmenvermögen übernommen werden?
Ehestreitigkeiten erzwingen eine Wertermittlung?
Kein Problem. Anruf zur Terminabsprache genügt. Wir helfen Ihnen mit der Anfertigung einer Schätzurkunde weiter.

KFZ-Leasing-Rückgabe

Leasing-Rückgabe / Leasing-Rückläufer

Ihr Leasingvertrag läuft aus. Oft ist die Höhe der Abzüge für überdurchschnittliche Nutzung (Gebrauchsspuren) ein Streitthema. Vereinbaren Sie als Leasingnehmer mit dem Leasinggeber die Besichtigung durch einen neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Wir fertigen gerne nach Terminabsprachen ein entsprechendes Gutachten an.

KFZ-Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Selbstständiges Beweisverfahren / Bürgerlicher Rechtstreit / Strafverfahren
Unsere von der IHK Offenbach am Main öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung fertigen, gefestigt durch ihre jahrzehntelange Fachkompetenz, gerichtsverwertbare Gutachten an.

KFZ-Unfallanalyse

Fahrzeuggegenüberstellung

Zur Aufklärung des Unfallhergangs helfen wir gerne weiter. Rufen Sie uns zu einer Terminabsprache an.

KFZ-Beweissicherungsgutachten

Motorschadensgutachten / Beweissicherungsgutachten

Unser von der IHK Offenbach am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung, Dipl.-Ing. Werner Thiel hat über 10 Jahre Seminare zu den Themen Motorschaden, Oldtimerbegutachtung, allgemeine Fahrzeugbewertung etc. Seminare abgehalten. Außerdem ist sein motortechnisches Fachwissen durch seine jahrelangen AU-Schulungen von für die Durchführung von Abgasuntersuchungen berechtigten Fachpersonen untermauert. Rufen Sie an und lassen sich zunächst beraten, wenn Sie eine entsprechende Begutachtung benötigen.

Technische-KFZ-Beratung

Technische Beratung

Sie haben Fragen zu Ihrem Fahrzeug? Eine erste telefonische Beratung gehört zu unserem Service.

Amtliche Dienstleitungen als GTÜ-Partner

KFZ-Hauptuntersuchung und -Anbauabnahmen

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO
und andere amtliche Untersuchungen

Im Namen und auf Rechnung der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung, amtlich anerkannte Überwachungsorganisation, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, www.gtue.de) führen unsere Prüfingenieure amtliche Untersuchungen (z.B. Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO, Begutachtung von Oldtimern gemäß § 23 StVZO etc.) durch. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

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